Vielen Dank für Ihr Interesse an einer betriebsärztlicher Betreuung.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §1) die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu sichern und zu verbessern.
Als Betriebsärztin ist es meine Aufgabe Sie und ihre Mitarbeiter in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten.
Das Ziel ist es Ihre Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu schützen und somit Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (ASIG §3 und DGUV 2) soweit möglich zu vermeiden.
Aber auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gibt es interessante betriebsärztliche Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Gerne können Sie mich unverbindlich kontaktieren.
Ich freue mich auf ihre Anfrage.
Mit freundlich Grüßen
Frau Sebnem Reich
Ihre Betriebsärztin